Rechnungswesen und Buchführung

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Wir erledigen die unangenehmen Pflichten

Aufwand, Ertrag, Einnahme, Ausgabe, Betriebsvermögen - das Rechnungswesen macht das betriebswirtschaftliche Handeln und die steuerliche Bewertung erst transparent. Leider geht es auch bei der Finanzbuchhaltung nicht ohne Aufwand. Aufwand, den wir Ihnen gerne abnehmen. Wir kümmern uns um Buchführung, Jahresabschlüsse und Gewinn- und Verlustrechnungen.

Wählen Sie den für Sie bequemsten Weg. Schicken sie uns, Ihre Belege, Rechnungen und Kontoauszüge in Papierform oder übertragen Sie Ihre Dokumente per Fax oder per sicherer Datenleitung in das Datev-Rechenzentrum. Das Ergebnis ist für Sie das gleiche: Ihr Rechnungswesen liegt in guten Händen.

Die digitale Verarbeitung Ihrer Belege bietet entscheidende Vorteile: Es gibt keinen Belegtransport mehr, die Buchungen können zeitnah erledigt werden, die Belege bleiben bei Ihnen im Haus, falls Sie mal darauf zugreifen müssen und Sie sparen Zeit.

• Buchführung - Vollservice
• Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich Baulohn
• Anlagenbuchführung

Mo. bis Do. 8 bis 12 + 13 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Eichendorffstraße 18 · 63667 Nidda
Telefon: 06043 / 8001-0
Telefax:06043 / 8001-80

22.02.2012
Übersicht über die Zahlen zur Lohnsteuer 2012
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einer tabellarischen Übersicht die wichtigsten ab 01.01.2012 geltenden Zahlen der Lohnsteuer zusammengestellt. mehr...

21.02.2012
Wahl der Lohnsteuerklassen für eingetragene Lebenspartner vorläufig zulässig
Das Finanzgericht (FG) Münster hat Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zumindest vorläufig die Möglichkeit eingeräumt, ebenso wie Eheleute die Lohnsteuerklassen-Kombination III und V zu wählen (Beschluss vom 16.01.2012 - 6 V 4218/11 E). mehr...

20.02.2012
Doppelbelastung aus Grunderwerb- und Umsatzsteuer bei Bauerrichtungsleistungen
Die doppelte Belastung der Empfänger von Bauerrichtungsleistungen mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer ist unzulässig (Niedersächsisches FG, Urteil vom 26.08.2011 - 7 K 192/09, 7 K 193/09). mehr...

17.02.2012
Zu berücksichtigende Straßenverbindung bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
In zwei Urteilen vom 16.11.2011 hat der Bundesfinanzhof (BFH) Feststellungen dazu getroffen, unter welchen Voraussetzungen die Entfernungspauschale für einen längeren als den kürzesten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Anspruch genommen werden kann (BFH, Urteile vom 16.11.2011 - VI R 19/11 und VI R 46/10). mehr...

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