PFAFF Steuerberater
Partnerschaftsgesellschaft in Nidda

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Ihre Steuerberater in Nidda

Herzlich willkommen auf der Internetseite der Pfaff Partnerschaftsgesellschaft Steuerberater in Nidda. Auf den folgenden Seiten möchten wir uns und unser Steuerbüro vorstellen. Natürlich kann diese Seite nur einen ersten Eindruck unserer Steuerberatungskanzlei vermitteln. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Gespräch. Wir bieten individuell abgestimmte Dienstleistungspakete für Ihre Bedürfnisse. In unserem Team aus Steuerberatern und Steuerfachangestellten gibt es für jedes Gebiet einen Spezialisten.

Erfahrung, Tradition und Leidenschaft

Vertrauen entsteht aus Erfahrung. Unser Büro kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. Im Jahr 1956 gründete Willi Tietze, ehemaliger Betriebsprüfer beim Finanzamt Nidda, eine Steuerkanzlei. Im Jahr 1968 trat sein Schwiegersohn Klaus Pfaff in das Unternehmen ein. Nach seiner Ausbildung zum Zimmermeister und Hochbautechniker absolvierte er eine weitere Ausbildung und wurde Steuerfachangestellter. Im Jahr 1975 legte Klaus Pfaff erfolgreich die Prüfung zum Steuerbevollmächtigten ab. Im gleichen Jahr wurde dann die Sozietät Willi Tietze und Klaus Pfaff gegründet. Es folgten weitere Qualifikationen zum vereidigten Buchprüfer und zum Steuerberater. Der nächste entscheidende Schritt folgte zum 1. Januar 2009. Die Geschwister Thomas und Claudia Pfaff treten als Steuerberater in die Kanzlei ein, die seit dem 1. Januar 2009 als Partnerschaftsgesellschaft Steuerberater Pfaff firmiert. Heute arbeiten 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Belange unserer Mandanten.

Mitgliedschaften: Steuerberaterkammer, Wirtschaftsprüferkammer, Deutscher Steuerveraterverband, DATEV (seit 1968).

Mo. bis Do. 8 bis 12 + 13 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Eichendorffstraße 18 · 63667 Nidda
Telefon: 06043 / 8001-0
Telefax:06043 / 8001-80

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21.02.2012
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Das Finanzgericht (FG) Münster hat Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zumindest vorläufig die Möglichkeit eingeräumt, ebenso wie Eheleute die Lohnsteuerklassen-Kombination III und V zu wählen (Beschluss vom 16.01.2012 - 6 V 4218/11 E). mehr...

20.02.2012
Doppelbelastung aus Grunderwerb- und Umsatzsteuer bei Bauerrichtungsleistungen
Die doppelte Belastung der Empfänger von Bauerrichtungsleistungen mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer ist unzulässig (Niedersächsisches FG, Urteil vom 26.08.2011 - 7 K 192/09, 7 K 193/09). mehr...

17.02.2012
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