Digitale Buchführung

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Ordnung auf Knopfdruck

Wer einen schnellen Zugriff auf seine Geschäftsvorgänge haben möchte, für den ist der klassische Arbeitsablauf eines Buchhaltungssystem eher hinderlich. Alle Belege werden gesammelt und dem Steuerberater übergeben, sind also zunächst einmal „außer Haus“. Danach kommen die Belege wieder zurück. Moderne digitalisierte Arbeitsabläufe vereinfachen nicht nur den Prozess, sondern beschleunigen ihn sogar.

Und so funktioniert die digitale Buchhaltung: Alle Belege, die in Papierform vorliegen, werden nicht mehr gesammelt und zum Steuerberater gebracht, sondern per Fax an eine spezielle Nummer an das Steuerbüro gesendet. Hier wirft das angeschlossene Faxgerät kein Papier aus, sondern legt den Beleg digital in ein entsprechendes Archiv ab. Der Vorteil: Die Daten sind sofort im System und sowohl für den Steuerberater als auch für den Mandanten sofort abrufbar. Durch die Verbindung Buchungssatz-Beleg kann auch später einfach per Mausklick der Beleg zum Buchungssatz angezeigt werden.

Gemeinsam mit dem Systemhaus Naumann stellen wir Ihre Buchführung auf eine modernes digitales System um.

Mo. bis Do. 8 bis 12 + 13 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Eichendorffstraße 18 · 63667 Nidda
Telefon: 06043 / 8001-0
Telefax:06043 / 8001-80

22.02.2012
Übersicht über die Zahlen zur Lohnsteuer 2012
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einer tabellarischen Übersicht die wichtigsten ab 01.01.2012 geltenden Zahlen der Lohnsteuer zusammengestellt. mehr...

21.02.2012
Wahl der Lohnsteuerklassen für eingetragene Lebenspartner vorläufig zulässig
Das Finanzgericht (FG) Münster hat Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zumindest vorläufig die Möglichkeit eingeräumt, ebenso wie Eheleute die Lohnsteuerklassen-Kombination III und V zu wählen (Beschluss vom 16.01.2012 - 6 V 4218/11 E). mehr...

20.02.2012
Doppelbelastung aus Grunderwerb- und Umsatzsteuer bei Bauerrichtungsleistungen
Die doppelte Belastung der Empfänger von Bauerrichtungsleistungen mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer ist unzulässig (Niedersächsisches FG, Urteil vom 26.08.2011 - 7 K 192/09, 7 K 193/09). mehr...

17.02.2012
Zu berücksichtigende Straßenverbindung bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
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